Vergleich von Betriebsversicherungen für Handwerksbetriebe mit Deckungssummen und Anbietern
Bild: Policenlektüre

Betriebsversicherungen

Teil von Betriebsversicherungen vergleichen: Kriterien für Gewerbe und Handel

Wie vergleiche ich Betriebsversicherungen für Handwerksbetriebe?

Betriebsversicherungen vergleichen im Handwerk: Betriebshaftpflicht, Inhalts- und Elementarschutz, Deckungssummen sowie Anbieter wie Allianz, AXA, HDI und VHV.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vier Verträge bilden die Grundlage: Betriebshaftpflicht, Handwerkerhaftpflicht, Inhaltsversicherung und erweiterte Elementarschadenversicherung.
  • In der Betriebshaftpflicht gelten 3 Mio. EUR pauschal als Untergrenze, für Elektro, Dachdecker und Gerüstbau 5 Mio. EUR.
  • Handwerksrisiken zeichnen unter anderem Allianz, AXA, HDI und VHV, regional dazu die Sparkassen-Versicherer.
  • Ausschlüsse, Selbstbehalte und mitversicherte Tätigkeiten wiegen im Schadenfall schwerer als der Beitrag.
  • Falsche Angaben im Antrag gefährden den Schutz, weil die vorvertragliche Anzeigepflicht greift.

Diese Versicherungen gehören in den Vergleich

Die betriebliche Absicherung folgt dem Risikoprofil. Zwei Betriebe mit gleicher Mitarbeiterzahl brauchen unterschiedliche Verträge, weil Tätigkeiten, Werkzeuge und Lagerwerte abweichen.

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden gegenüber Dritten. Fehlt sie, haftet der Inhaber nach der Schadensersatzpflicht des § 823 BGB auch mit dem Privatvermögen.

Die Handwerkerhaftpflicht ist der schlanke Tarif für überschaubares Auftragsvolumen. Sie deckt Personen- und Sachschäden aus handwerklichen Tätigkeiten, oft auch Arbeiten auf fremden Grundstücken. Wer planend oder beratend tätig ist, braucht zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Die Inhaltsversicherung sichert Werkzeuge, Maschinen, Vorräte und Betriebseinrichtung zum Neuwert, meist ergänzt um Ertragsausfall. Die erweiterte Elementarschadenversicherung deckt Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch und Schneedruck. Sie ist nur zusammen mit einer Feuer- oder Inhaltsversicherung erhältlich.

Welche Anbieter Handwerksrisiken zeichnen

Fünf Adressen prüfen Handwerksbetriebe zuerst. Keine von ihnen ist pauschal die günstigste.

Anbieter Vertriebsweg Beim Vergleich prüfen
Allianz Versicherungs-AG, München eigene Vertretungen, Makler Haftpflicht und Inhalt aus einem Programm, Elementarbaustein
AXA Versicherung AG, Köln Vertretungen, Makler Gewerbeprogramm für Handwerk, gewerkbezogene Ausschlüsse
HDI Versicherung AG, Hannover Vermittler, Makler Bearbeitungsschäden, erweiterte Produkthaftpflicht
VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover Makler, Vertretungen Rückstau, Elementarbausteine, Höchstentschädigung
Provinzial, Versicherungskammer Bayern, SV SparkassenVersicherung Sparkassen regionale Beratung, Bündelung von Gebäude und Inhalt

Maklerhäuser wie Ecclesia, Funk, Marsh oder Aon legen mehrere Angebote nebeneinander. Online-Vergleicher wie Check24 und Finanzchef24 passen für Standardrisiken. Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsbetriebe in der Betriebsberatung. Der GDV veröffentlicht Musterbedingungen und den Naturgefahrenreport, dessen ZÜRS-Zonen die Überschwemmungsgefahr von Grundstücken einordnen.

Mindestdeckungssummen im Handwerk

Deckungssummen sind der zweite Prüfpunkt nach den versicherten Tätigkeiten. Die Übersicht nennt marktübliche Untergrenzen.

Versicherung Übliche Mindestdeckungssumme Worauf beim Vergleich achten
Betriebshaftpflicht 3 Mio. EUR pauschal, 5 Mio. EUR bei Elektro, Dachdecker und Gerüstbau mitversicherte Tätigkeiten, Bearbeitungsschäden
Handwerkerhaftpflicht 1 Mio. EUR, bei größerem Auftragsvolumen 3 Mio. EUR Ausschlüsse für fremde Gebäude, Selbstbehalt
Inhaltsversicherung Neuwert, häufig ab 250.000 EUR Unterversicherungsverzicht, gleitender Neuwert, Ertragsausfall
Erweiterte Elementarschadenversicherung folgt der Summe des Inhalts- oder Gebäudevertrags Selbstbehalt, Höchstentschädigung, Rückstauregelung

Pauschale Deckungssummen gelten einmal je Schadenereignis für alle Ansprüche zusammen. Maximierte Summen stehen jedem Geschädigten bis zu einem Gesamthöchstbetrag zur Verfügung. Bei Personenschäden mit Verdienstausfall und Schmerzensgeld ist diese Unterscheidung praktisch bedeutsam.

Öffentliche Auftraggeber und Generalunternehmer verlangen im Werkvertrag häufig Nachweise über die Deckungssumme. Prüfen Sie vor der Abgabe, ob der bestehende Vertrag die Anforderung erfüllt.

Schritt für Schritt zum belastbaren Vergleich

  1. Risiken auflisten: Tätigkeiten, Maschinen, Lagerwerte, Umsatz je Sparte, Subunternehmer und Montagen außerhalb der Werkstatt.
  2. Bedarf festlegen: die vier Grundverträge plus Ergänzungen wie Vermögensschadenhaftpflicht, Rechtsschutz und Kfz-Versicherung.
  3. Angebote mit einem einheitlichen Anforderungsprofil anfordern, damit gleiche Tätigkeiten und Summen verglichen werden.
  4. Bedingungen lesen: Ausschlüsse, Selbstbehalte, Obliegenheiten und die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 305 BGB.
  5. Schadenorganisation bewerten: Erreichbarkeit, Ablauf der Regulierung, Sachverständigennetz und Erfahrung des Maklers im Handwerk.

Anzeigepflicht und Pflichten im Schadenfall

Vor Vertragsabschluss sind alle gefahrerheblichen Umstände richtig und vollständig anzuzeigen. Das verlangt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Neue Tätigkeiten, zusätzliche Subunternehmer oder ein stark gestiegener Umsatz gehören ebenfalls in die Meldung.

Im Schadenfall zählt die Mitwirkung. Verletzt der Betrieb seine Pflichten, etwa bei der Aufklärung oder der Schadenmeldung, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG sind gesetzlich geregelt. Halten Sie jede Änderung schriftlich fest und lassen Sie sich Nachtragsvereinbarungen bestätigen.

Häufige Fragen

Reicht eine Betriebshaftpflicht für einen Handwerksbetrieb aus?

Nein. Werkzeuge und Waren sichern Sie über die Inhaltsversicherung ab, Elementargefahren über den Zusatzbaustein. Ertragsausfall nach einem Brand deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Welche Anbieter sollte ich anfragen?

Allianz, AXA, HDI und VHV zeichnen Handwerksrisiken bundesweit, regional stark sind Provinzial, Versicherungskammer Bayern und SV SparkassenVersicherung. Fragen Sie mindestens drei Anbieter an.

Welche Deckungssumme ist für meinen Betrieb sinnvoll?

Für die meisten Handwerksbetriebe sind 3 Mio. EUR pauschal eine belastbare Untergrenze. Elektro-, Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe wählen 5 Mio. EUR, weil Personenschäden hier hohe Summen erreichen.

Wie oft sollte ich die Verträge vergleichen?

Zum Ablauf der Vertragslaufzeit, nach größeren Investitionen und bei neuen Tätigkeiten. Eine Prüfung im Abstand von drei Jahren hält die Deckung aktuell.

Wer berät mich unabhängig?

Handwerkskammern beraten Mitgliedsbetriebe in der Betriebsberatung. Makler sind rechtlich dem Kunden verpflichtet und werden über die Courtage des Versicherers vergütet, ein Honorarmodell ist möglich.

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