Maklerauswahl
Teil von Gewerbemakler auswählen: Kriterien für die Maklerauswahl
5 Fragen an den Gewerbemakler vor der Unterschrift
5 Fragen an den Gewerbemakler vor der Unterschrift: Erlaubnis nach § 34d GewO, Haftung, Honorar, Referenzen und Schadenregulierung prüfen. Die Antworten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fünf Fragen klären Erlaubnis, Haftung, Honorar, Referenzen und Schadenregulierung vor der Unterschrift.
- Die Erlaubnis finden Sie im Vermittlerregister, die Pflichten des Maklers in § 43 VVG.
- Honorar und Provision gehören schriftlich in den Maklervertrag.
- Schadenanzeige und Fristen regelt § 34 VVG, den Regress § 86 VVG.
- Referenzen aus Ihrer Branche sagen mehr als jede Selbstauskunft.
Was vor der Unterschrift zu klären ist
Ein Maklervertrag bindet oft über Jahre. Sie beauftragen den Makler, Ihren Bedarf zu analysieren, Angebote einzuholen und im Schadenfall zu unterstützen. Der Makler arbeitet rechtlich für Sie, nicht für den Versicherer. Deshalb müssen Sie vor der Unterschrift wissen, wer haftet, wer verdient und wie der Schadenweg läuft. Die fünf Fragen gehören in jedes Erstgespräch. Wer sie stellt, erkennt früh, ob sein Gegenüber den ganzen Markt betreut oder nur eine Gesellschaft. Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, als Anlage zum Maklervertrag.
Die fünf Fragen im Wortlaut
- Welche Erlaubnis haben Sie, und wo kann ich sie prüfen? Erwartete Antwort: Erlaubnis nach § 34d GewO, Eintrag im Vermittlerregister mit Registernummer und Namen der Aufsichtsbehörde.
- Wie haften Sie, und mit welcher Deckung? Erwartete Antwort: Name des Haftpflichtversicherers, Versicherungssumme, Geltungsbereich und schriftliche Zusage zur Übernahme der Beratungspflichten.
- Wie werden Sie bezahlt? Erwartete Antwort: Offenlegung von Provision, Courtage, Honorar und Nebenkosten, jeweils mit Betrag oder Prozentsatz und Angabe, wer zahlt.
- Welche Referenzen haben Sie in meiner Branche? Erwartete Antwort: drei Mandate mit Betriebsgröße, versicherten Sparten und Ansprechpartner beim Kunden zum Nachfragen.
- Wie läuft die Schadenregulierung? Erwartete Antwort: fester Ansprechpartner, Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, Ablauf der Anzeige und Umgang mit Regress.
Erlaubnis und Register: die erste Prüfung
Vermittler brauchen eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Die Eintragung erfolgt im Vermittlerregister, das der DIHK führt. Dort sehen Sie Name, Registernummer, Status und Aufsichtsbehörde. Achten Sie auf den Status: Ein Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite, ein Vertreter handelt für den Versicherer. Rechte und Pflichten beider Rollen beschreibt § 43 VVG. Fehlt der Eintrag, lassen Sie die Unterschrift. Fragen Sie zusätzlich nach der Aufsichtsbehörde und nach dem Datum der letzten Registerprüfung. Ein Registerauszug hilft später, wenn Sie Ansprüche belegen müssen.
Honorar, Haftung und Regress
Lassen Sie sich das Vergütungsmodell geben: Provision des Versicherers, Nettoprämie mit Honorar oder Stundensatz. Vermittler haften, wenn sie Pflichten verletzen. Verlangen Sie den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungssumme und Laufzeit. Für die Schadenregulierung ist die Anzeigepflicht nach § 34 VVG wichtig, samt Fristen und Form. Bei Regressfällen geht der Anspruch nach § 86 VVG auf den Versicherer über, wenn er gezahlt hat. Der Makler sollte beschreiben, wie er Sie dabei begleitet. Klären Sie auch, wer Obliegenheiten nach § 28 VVG überwacht und Sie vor Fristversäumnissen warnt. Fragen Sie nach, ob Provisionen bei einem Anbieterwechsel erneut anfallen und wie lange der Maklervertrag läuft.
Referenzen und Branchenerfahrung
Fragen Sie nach drei Mandaten aus Ihrem Gewerbe. Handwerk, Gastronomie, Handel, Logistik und Produktion haben unterschiedliche Risiken. Lassen Sie Betriebsgröße, versicherte Sparten und Laufzeit nennen. Ein Ansprechpartner beim Kunden ist besser als eine Logoreihe. Fragen Sie, wie viele Betriebe Ihrer Größe der Makler aktuell betreut. Prüfen Sie zusätzlich, ob er mehrere Versicherer anschreibt und Kündigungsfristen überwacht.
Checkliste für das Erstgespräch
- Erlaubnis und Registernummer notieren.
- Honorarmodell und Provision schriftlich anfordern.
- Berufshaftpflicht mit Versicherungssumme belegen lassen.
- Drei Referenzen mit Ansprechpartner verlangen.
- Ablauf der Schadenmeldung und Erreichbarkeit festhalten.
Häufige Fragen
Darf ein Gewerbemakler Provision und Honorar verlangen?
Ja, wenn Sie es vorher schriftlich vereinbaren. Lassen Sie beide Bestandteile mit Betrag oder Prozentsatz aufführen und fragen Sie, ob eine Nettoprämie möglich ist.
Muss ich eine Vollmacht unterschreiben?
Nein. Eine Vollmacht zum Einholen von Angeboten ist üblich. Eine unwiderrufliche Vollmacht sollten Sie ablehnen.
Wer haftet, wenn der Makler eine Frist verpasst?
Der Makler kann nach den gesetzlichen Regeln auf Schadensersatz haften. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung ein Kernthema des Erstgesprächs.
Wie lange dauert die Prüfung der Erlaubnis?
Wenige Minuten. Sie suchen im Vermittlerregister nach Namen und Ort und lesen Status, Registernummer und Aufsichtsbehörde. Das Register ist kostenlos und öffentlich zugänglich.
Was kostet der Maklervertrag?
Bei Courtage zahlt der Versicherer, die Provision steckt in der Prämie. Bei Honorarvereinbarung zahlen Sie direkt, meist als Pauschale oder Stundensatz.