Maklerauswahl
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Gewerbemakler oder Direktversicherer: Was passt zum Betrieb?
Gewerbemakler oder Direktversicherer: Der Vergleich nennt Anbieter wie Hiscox, Aon und Finanzchef24, typische Courtagen von 10 bis 20 Prozent und die Haftung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gewerbemakler wie Aon, Marsh, die Funk Gruppe oder der digitale Vermittler Finanzchef24 handeln als Sachwalter des Betriebs und legen mehrere Angebote vor.
- Direktversicherer wie Hiscox Deutschland verkaufen ohne Vermittler, der Betrieb füllt den Antrag selbst aus.
- Die Courtage führt der Versicherer aus der Bruttoprämie ab, der Betrieb zahlt sie nicht separat.
- Für Beratungsfehler haftet der Makler, im Direktvertrieb steht das Versicherungshaus selbst in der Pflicht.
- Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in der Regel in drei Jahren.
Beratung: Risikoanalyse gegen Baukastenprinzip
Ein Gewerbemakler gilt als Sachwalter des Versicherungsnehmers. Er erhebt den Bedarf, sieht sich Betriebsabläufe an und fragt mehrere Versicherer an. Deckungssummen und Sublimits stellt er einander gegenüber.
Wer mit einem Ausschließlichkeitsvertreter von Allianz, HDI oder Zurich spricht, verhandelt dagegen mit einem Versicherungsvertreter. Das Versicherungsvertragsgesetz trennt in § 43 VVG den Makler, der im Auftrag des Kunden handelt, vom Versicherungsvertreter, der vom Versicherer beauftragt ist. Damit steht fest, wer den Betrieb berät und in welche Richtung die Haftung läuft.
Zwischen beiden Formen liegt eine Gruppe digitaler Gewerbemakler. Finanzchef24 in München vermittelt kleine Policen online, exali in Augsburg hat sich auf IT- und Beratungsberufe spezialisiert. Beide bleiben rechtlich Makler, auch wenn der Abschluss per Klick erfolgt.
Direktversicherer arbeiten ohne Vermittler. Hiscox Deutschland versichert über seine Website unter anderem IT-Dienstleister und Beratungsunternehmen. Der Kunde konfiguriert Bausteine wie Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung oder Gewerberechtsschutz. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG bleibt beim Betrieb.
Kosten und Vertriebswege im direkten Vergleich
Makler werden in der Gewerbeversicherung fast immer über Courtage bezahlt. Die führt der Versicherer aus der Bruttoprämie ab, typische Sätze liegen bei 10 bis 20 Prozent. In der technischen Versicherung sind sie teils höher, in der Transportversicherung niedriger.
Direktversicherer kalkulieren ohne Vermittlerkosten und nennen Nettoprämien. Der Preisunterschied entsteht aber selten allein durch die Courtage, sondern durch den Deckungsumfang. Bei kleinen Policen wie einer IT-Haftpflicht für einen Ein-Mann-Betrieb fällt die Courtage absolut niedrig aus, weil die Grundprämie klein ist. Honorarberatung nach Zeitaufwand gibt es im Gewerbe, sie bleibt jedoch die Ausnahme.
Für beide Wege gelten dieselben gesetzlichen Pflichten, etwa Anzeige- und Zahlungsfristen. Die Einzelheiten stehen im Versicherungsvertragsgesetz mit Pflichten, Fristen und Rechten.
| Kriterium | Gewerbemakler | Direktversicherer |
|---|---|---|
| Beratung | Risikoanalyse mit mehreren Versicherern | Selbstauskunft und Standardbausteine |
| Kosten | Courtage vom Versicherer, typisch 10 bis 20 Prozent | Nettoprämie ohne Vermittlerkosten |
| Schaden | Makler meldet, verhandelt und prüft Kürzungen | Betrieb meldet über Portal oder Hotline |
| Haftung | Makler haftet für Beratungsfehler | Versicherer berät selbst, kein Vermittler |
| Verwaltung | Fristen und Prämien beim Makler | Betrieb verwaltet Verträge selbst |
Beispielrechnung: Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten
Beispielrechnung, keine Marktstatistik. Ein Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten zahlt für die Betriebshaftpflicht im Direktvertrieb 2.100 Euro jährlich, über den Makler 2.400 Euro. Bei 15 Prozent Courtage sind das 360 Euro, die der Versicherer abführt.
Monatlich sind das 175 Euro im Direktvertrieb und 200 Euro über den Makler. Über fünf Jahre ergibt das 10.500 Euro zu 12.000 Euro. Rechnet man einen einzigen streitigen Schadenfall mit 10.000 Euro Streitwert hinzu, kippt das Bild schnell.
Schadenregulierung und Haftung
Im Schadenfall meldet der Makler den Schaden und verhandelt mit dem Versicherer. Große Häuser wie Aon oder Marsh arbeiten mit eigenen Claims-Teams. Bei einem Wasserschaden prüft der Makler die Entschädigungsgrenzen für Vorräte und Technik. Der Kalender entscheidet mit: § 48 VVG regelt die dreijährige Verjährung ab dem Schluss des Jahres, in dem der Betrieb vom Anspruch erfahren hat.
Für Beratungsfehler haftet der Makler mit seinem Vermögen. Die Erlaubnis nach § 34d GewO verlangt dafür eine Vermögensschadenhaftpflicht mit gesetzlich festgelegter Mindestsumme. Beim Direktversicherer fehlt diese Zwischenebene, dort berät das Versicherungshaus selbst.
Verwaltung im Alltag: Fristen und Prämien
Mit dem Vertragsbestand wächst die Verwaltungsarbeit. Ein Makler führt Fristenlisten und meldet neue Maschinen nach. Bei Hiscox und anderen Direktversicherern liegen diese Aufgaben beim Betrieb, etwa wenn eine Betriebshaftpflicht erweitert werden soll.
Wer mehrere Gesellschaften im Bestand hat, verliert ohne Liste schnell den Überblick über Ablaufdaten. Bei Zahlungsfristen gilt für beide Wege dasselbe Recht. Bleibt die Erstprämie aus, droht nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes der vorläufige Verlust des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Braucht ein kleiner Betrieb einen Makler?
Nicht zwingend. Eine einfache Betriebshaftpflicht lässt sich direkt abschließen. Der Aufwand für Antrag und Nachmeldungen bleibt dann beim Betrieb.
Zahlt der Betrieb die Courtage?
In der Regel nicht direkt. Der Versicherer führt die Courtage aus der Bruttoprämie ab. Bei Honorarberatung zahlt der Betrieb nach Zeitaufwand.
Ist der Direktversicherer immer günstiger?
Oft, aber nicht immer. Entscheidend ist die Deckung, etwa bei Nachhaftung, grober Fahrlässigkeit oder Schlüsselverlust. Zwei Angebote mit gleicher Prämie können unterschiedliche Sublimits enthalten.
Wer vertritt den Betrieb im Streitfall?
Zuerst der Versicherer, zusätzlich der Makler. Im Direktvertrieb führt der Betrieb den Schriftwechsel selbst und trägt das Prozessrisiko.
Wie lange laufen Ansprüche?
Nach § 48 VVG in der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Betrieb von Anspruch und Schaden erfahren hat.