Maklerauswahl

Teil von Gewerbemakler auswählen: Kriterien für die Maklerauswahl

Wie prüfe ich die Qualifikation eines Gewerbemaklers?

Qualifikation Gewerbemakler prüfen: Erlaubnis nach § 34d GewO, Eintrag im Vermittlerregister des DIHK, Berufshaftpflicht und Anlaufstellen wie IHK im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erlaubnis und Erlaubnisart nach § 34d GewO bei der IHK erfragen.
  • Registrierungsnummer im Vermittlerregister des DIHK abgleichen.
  • Berufshaftpflicht mit mindestens 1.276.000 Euro je Versicherungsfall verlangen.
  • Sachkundenachweis und Fortbildungen der betreuenden Personen prüfen.
  • Bei Widersprüchen Auskunft bei der Erlaubnisbehörde einholen.

Erlaubnis nach § 34d GewO anfordern

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen braucht eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer am Sitz des Gewerbebetriebs. Lassen Sie sich die Urkunde in Kopie geben und prüfen Sie Erteilungsdatum, Behörde und Erlaubnisart.

Die Erlaubnis setzt Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde voraus. Als Sachkundenachweis gilt in der Regel eine Prüfung vor der IHK oder eine anerkannte Berufsqualifikation.

Entscheidend ist der Status: Makler handeln für Sie, Vertreter für den Versicherer. Der Unterschied bestimmt, wessen Interessen im Streitfall überwiegen. Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Erlaubnis, sondern nach der eingetragenen Erlaubnisart.

Angestellte Vermittler brauchen eine eigene Registrierung. Eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht gilt nur für eng begrenzte produktakzessorische Nebentätigkeiten; die Registrierung bleibt auch dort vorgeschrieben.

Eintragung im Vermittlerregister abfragen

Das Vermittlerregister wird nach § 11a der Gewerbeordnung geführt, in der Praxis vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Die Abfrage ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Der Auszug nennt Name, Anschrift, Erlaubnisbehörde und Erlaubnisart.

Vergleichen Sie den Eintrag mit Firmierung, Impressum und Angebot. Notieren Sie die Registrierungsnummer. Ein Vermittler, der sie nicht nennt, sollte erklären, warum. Fehlt der Eintrag, ist die gewerbliche Vermittlung nicht erlaubt.

Speichern Sie den Auszug mit Datum in der Vertragsdokumentation. Bei einem Audit zählt der Nachweis, nicht die Erinnerung.

Vor Vertragsabschluss muss der Vermittler Identität, Status und den Weg zur Registerprüfung mitteilen. Wie Beratung, Dokumentation und Rechte im Versicherungsvertrag geregelt sind, steht im Versicherungsvertragsgesetz.

Berufshaftpflicht und Deckungssummen kontrollieren

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die zweite Kernprüfung. Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt die Mindestversicherungssumme bei 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall. Verlangen Sie eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, nicht die Police eines Kundengeschäfts.

Prüfen Sie Versicherer, Versicherungssumme, Geltungszeitraum und versicherte Tätigkeiten. Ein Selbstbehalt belastet den Makler, nicht Ihre Ansprüche. Läuft die Bestätigung vor Ihrem Vertragsende ab, ist die Deckung nicht durchgehend gesichert.

Schlechte Beratung ist kein Bagatellfall. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Makler auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB. Daneben kommt eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB in Betracht. Für beide Fälle ist die Berufshaftpflicht gedacht.

Qualifikation in fünf Schritten prüfen

  1. Erlaubnisurkunde nach § 34d GewO anfordern und Erlaubnisart abgleichen.
  2. Registrierungsnummer in das Vermittlerregister eingeben und den Auszug speichern.
  3. Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflicht mit Datum und Summe verlangen.
  4. Sachkundenachweis und Fortbildungen der betreuenden Personen erfragen.
  5. Bei Widersprüchen die IHK am Maklersitz schriftlich anfragen.

Die Auskunft der IHK ist der belastbarste Nachweis. Sie ist kostenfrei, dauert wenige Tage und bezieht sich auf die Erlaubnis, nicht auf die Deckungssumme.

Wenn der Makler keine Erlaubnis vorlegen kann

Dann besteht der Verdacht einer unerlaubten Vermittlung. Zahlen Sie nicht an ihn, erteilen Sie keine Vollmachten und unterschreiben Sie keine unklaren Formulare. Melden Sie den Fall der zuständigen IHK; sie gibt Auskunft zum Erlaubnisstand und nimmt Hinweise entgegen.

Ob eine unerlaubte Tätigkeit geahndet wird und mit welcher Folge, entscheiden die Gewerbebehörden des jeweiligen Landes. Eine sichere Prognose ist vorab nicht möglich.

Prüfen Sie parallel, ob Ihrem Unternehmen aus der Beratung ein Schaden entstanden ist. Ersatzansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schuldner erfahren haben.

Häufige Fragen

Reicht der Registereintrag als Qualifikationsnachweis?

Nein. Der Eintrag belegt Erlaubnis und Status, nicht die Höhe der Berufshaftpflichtdeckung. Fordern Sie die Versicherungsbestätigung separat an.

Wer erteilt die Erlaubnis?

Die Industrie- und Handelskammer am Sitz des Gewerbebetriebs. Das Register führt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag.

Welche Versicherungssumme ist vorgeschrieben?

Mindestens 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall. Eine höhere Summe ist zulässig und steht in der Versicherungsbestätigung.

Woran erkenne ich Makler und Vertreter?

An der Erlaubnisart im Register und an der Erstinformation des Vermittlers. Der Status entscheidet, wessen Interessen er vertreten darf.

Wo melde ich einen fehlenden Registereintrag?

Bei der IHK als Erlaubnisbehörde. Bei eingetretenem Schaden zusätzlich schriftlich beim Makler und bei seinem Haftpflichtversicherer.

Mehr aus Maklerauswahl

Maklerauswahl

Gewerbemakler oder Direktversicherer: Was passt zum Betrieb?

Gewerbemakler oder Direktversicherer: Der Vergleich nennt Anbieter wie Hiscox, Aon und Finanzchef24, typische Courtagen von 10 bis 20 Prozent und die Haftung.

Maklerauswahl

5 Fragen an den Gewerbemakler vor der Unterschrift

5 Fragen an den Gewerbemakler vor der Unterschrift: Erlaubnis nach § 34d GewO, Haftung, Honorar, Referenzen und Schadenregulierung prüfen. Die Antworten.

Maklerauswahl

Gewerbemakler auswählen: Kriterien für die Maklerauswahl

Gewerbemakler auswählen: Kriterien von der Erlaubnis nach § 34d GewO über Register, Haftpflicht und Courtage bis zu Vollmacht, Honorarvergleich und Referenzen.