Vier Schritte zur Auswahl eines Gewerbemaklers für den Mittelstand
Bild: Policenlektüre

Maklerauswahl

Teil von Gewerbemakler auswählen: Kriterien für die Maklerauswahl

Gewerbemakler auswählen in 4 Schritten für den Mittelstand

Gewerbemakler auswählen: Vier Schritte für den Mittelstand, von der Risikoanalyse über Registerprüfung und Qualifikationsnachweise bis zum Maklervertrag.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vier Schritte führen zur EntscheidungBedarf analysieren, Makler recherchieren, Qualifikation prüfen, Vertrag verhandeln.
  • Fünf Unterlagen gehören in die AuswahlmappePolicen, Nachträge, Schadenhistorie, Objektliste, Bilanzzahlen.
  • Registerauszug und Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht sind Pflichtprüfungen.
  • Der Maklervertrag regelt Vollmacht, Vergütung, Laufzeit, Haftung und Dokumentation schriftlich.

Die vier Schritte in der Reihenfolge

Vier Schritte zur Maklerauswahl

  1. 1. Bedarf analysierenSparten und Schadenverlauf sammeln
  2. 2. Makler recherchierenSpezialisten vergleichen, Register prüfen
  3. 3. Qualifikation prüfenReferenzen und Haftpflicht bewerten
  4. 4. Vertrag verhandelnVollmacht und Courtage schriftlich festhalten

Bedarf analysieren: Unterlagen und Kriterien

Vor dem ersten Maklerkontakt steht die eigene Risikoanalyse. Listen Sie jede Sparte mit Jahresprämie, Deckungssumme, Selbstbehalt und Laufzeit auf, von Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung über Cyber und D&O bis zu Firmenrechtsschutz, Flottenversicherung und betrieblicher Altersversorgung. Standorte, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Exportanteil gehören in dieselbe Übersicht.

Fünf Dokumente bilden die Auswahlmappe: aktuelle Policen, alle Nachträge, die Schadenhistorie der letzten fünf Jahre, eine Objekt- und Anlagenliste sowie Umsatz- und Bilanzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre. Dieselbe Mappe geht an jeden Kandidaten, damit die Angebote vergleichbar bleiben. Notieren Sie zusätzlich alle Kündigungstermine, denn Gewerbeversicherungen sind häufig mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündbar.

Als Prüfmaßstab für die Arbeitsweise eines Kandidaten dienen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes, dessen Aufbau das VVG im nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis zeigt. Verlangen Sie eine schriftliche Auswahlbegründung: Warum diese Gesellschaft, warum dieser Selbstbehalt, welche Alternativen wurden verworfen?

Makler recherchieren: Register, Markt und Werbung

Gesucht ist nicht der größte, sondern der passende Makler. Entscheidend sind Branchenerfahrung, Größe der betreuten Kunden, Zahl der Versicherer mit Courtagevereinbarung und regionale Präsenz für die Schadenaufnahme. Ein Spezialist für Maschinenbau passt selten zu einer Pflegeeinrichtung.

Prüfen Sie die Erlaubnis im Vermittlerregister, das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag für die Industrie- und Handelskammern führt. Wer dort nicht als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung geführt wird, darf gewerblich nicht vermitteln. Der Registerauszug gehört mit Datum in die Auswahlakte.

Werbeaussagen wie "marktweit" oder "unabhängig" lassen sich überprüfen, denn irreführende Angaben verbietet § 5 UWG zum Verbot irreführender Werbung. Fragen Sie nach, wie viele Versicherer tatsächlich angefragt werden, ob Exklusivvereinbarungen mit einzelnen Gesellschaften bestehen und wie hoch die Courtage je Sparte ausfällt.

Für Referenzen gilt: zwei vergleichbare Kunden mit Ansprechpartner, nicht anonymisierte Fallbeispiele. Fragen Sie dort nach der Erreichbarkeit im Schadenfall und nach der Dauer bis zur Regulierung.

Qualifikation prüfen: Kriterien und Nachweise

Qualität zeigt sich in Nachweisen, nicht in Selbstdarstellung. Die Tabelle ordnet jedem Kriterium ein Dokument zu, das Sie vor der Beauftragung anfordern.

Qualifikation prüfen

KriteriumNachweis
VermittlungserlaubnisAuszug aus dem Vermittlerregister
VermögensschadenhaftpflichtPolice oder Bestätigung des Haftpflichtversicherers
BranchenerfahrungReferenzen mit vergleichbarer Betriebsgröße
Bedingungskenntnisschriftlicher Bedingungsvergleich zum Angebot
VergütungstransparenzCourtagevereinbarung oder Honorarangebot

Versicherungsbedingungen sind allgemeine Geschäftsbedingungen. Ob sie wirksam Vertragsbestandteil werden, regelt § 305 BGB zur Einbeziehung von AGB; die inhaltliche Kontrolle übernimmt § 307 BGB zur Inhaltskontrolle von AGB. Ein Makler, der diese Prüfung nur behauptet und keine Auswahlbegründung liefert, fällt durch die Qualifikationsprüfung.

Klären Sie außerdem, wer die Betreuung übernimmt. Bei größeren Häusern wechselt der zuständige Betreuer häufiger; lassen Sie sich Vertretungsregelung und feste Ansprechperson im Schadenfall schriftlich nennen.

Vertrag verhandeln: Vollmacht, Courtage, Laufzeit

Regeln Sie sechs Punkte schriftlich: Umfang der Vollmacht, Vergütung, Laufzeit, Kündigungsfrist, Haftung und Dokumentationspflichten. Eine Vollmacht zum Abschluss von Versicherungsverträgen ist selten nötig, beschränken Sie sie auf Anfragen, Verhandlungen und die Entgegennahme von Erklärungen.

Lassen Sie die Courtage je Sparte beziffern und bestätigen, ebenso Zusatzvergütungen von Versicherern. Bei Laufzeiten von zwölf Monaten mit automatischer Verlängerung passen Kündigungsfristen von drei Monaten zum Laufzeitende. Halten Sie das Marktinteresse des Maklers fest: Ist er rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von den Gesellschaften?

Nach der Erstbeauftragung prüfen Sie Versicherungsschein und Beitragsrechnung gegen das Angebot. Abweichungen bei Deckungssummen, Selbstbehalten und Ausschlüssen lassen Sie schriftlich korrigieren. Diese Kontrolle dauert eine Stunde und verhindert Deckungslücken über die gesamte Laufzeit.

Häufige Fragen

Wie viele Makler sollte ich anfragen?

Zwei bis drei Kandidaten reichen für einen belastbaren Vergleich. Jeder sollte mindestens drei Versicherer anfragen und die Ergebnisse in einer einheitlichen Matrix darstellen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ausschreibung?

Policen, Nachträge, Schadenhistorie der letzten fünf Jahre, Objekt- und Anlagenliste, Umsatz- und Bilanzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sowie eine Liste der Kündigungstermine.

Woran erkenne ich Interessenkonflikte?

An fehlender Offenlegung der Courtage, an Exklusivvereinbarungen mit einzelnen Versicherern und an Werbeaussagen ohne Nachweis. Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unzulässig.

Was muss im Maklervertrag stehen?

Vollmachtsumfang, Vergütung je Sparte, Laufzeit, Kündigungsfrist, Haftung und die Pflicht zur Beratungsdokumentation. Ohne schriftliche Fassung bleibt die Beweislast bei Ihnen.

Wann sollte ich die Auswahl überprüfen?

Alle drei Jahre, außerdem nach einer Schadenhäufung, einem Standortwechsel, einem Umsatzsprung oder wenn der Betreuer wechselt.

Mehr aus Maklerauswahl